Der Bund Deutscher Karneval nimmt in seiner Pressemitteilung 2020-4 eindeutig Stellung zu den Irritationen, die durch Veröffentlichungen in Presse, Funk und Fernsehen aber auch in den "sozialen" Medien verbreitet worden sind (und werden) in Bezug auf die in manchen Veranstaltungsorten ausgefallenen Karnevalszüge 2020.

Unmissverständlich stellt er klar, dass nach seinem Verständnis und der ihm angeschlossenen Verbände ein so genanntes "Nachholen" von Karnevalsumzügen nach der "Fastnacht" - also dem Beginn des Aschermittwochs - mit dem Brauchtum nicht vereinbar ist und zum definitiven Ausschluss führt. 

hk270220201153