Der Bund Deutscher Karneval hat sich eine Richtlinie über die Ernennung von Ehrenmitgliedern gegeben.

Danach können auf Antrag eines Verbandes oder des BDK-Präsidiums Karnevalisten/innen zu BDK-Ehrenmitgliedern ernannt werden, wenn sie:

+ mindestens 20 Jahre Verbandspräsident in einem dem BDK angeschlossenen Verband

oder

+ mindestens 11 Jahre Präsidiumsmitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses im BDK

oder

+ mindestens 15 Jahre Mitglied eines Ausschusses oder des Ehrenrates im BDK


gewesen sind.
 

hk