Der nachfolgend aufgeführte Beschluss des VG Berlin ist taufrisch und kann noch durch Beschwerde beim OVG angegriffen werden.
Dennoch setzt er Maßstäbe in der Behandlung der Kostenfrage insbesondere mit der Feststellung, dass der Veranstalter nicht in zurechenbarer Weise die Gefahr eines Anschlages verursacht.
Diese Gefahr beruhe vielmehr auf dem eigenverantwortlichen Verhalten Dritter.
Nun handelt es sich bei dem Beschluss um ein erstinstanzliches Urteil in einem anderen Bundesland und bei der Veranstaltung um einen kommerziellen Weihnachtsmarkt.
Der Tenor des Beschlusses passt aber im Wesentlichen auch auf die Veranstaltung von Umzügen, zu denen auch unsere Karnevalszüge gehören.
Wir hoffen zunächst einmal darauf, dass man sich bundesweit der Ansicht des Gerichtes anschließt und uns somit außen vorlässt, was die zusätzlichen Kosten angeht.
Die Stadt Düren hat für ihren Teil angekündigt, sich an das Urteil anzulehnen. Vielen Dank!