Aktuelle Seite: StartseiteAktuellesARAGBescheinigungen 2019 des Versicherers ARAG für die Genehmigungsbehörden (Versand ist durchgeführt)
Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06. März 2019 13:45 |
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An die Genehmigungsbehörden:
- KREIS DÜREN, - KREIS EUSKIRCHEN, - STADT DÜREN, - STADT JÜLICH und - STADT MECHERNICH
wurde wie in den Vorjahren zur allseitigen Erleichterung der Genehmigungsverfahren
- die Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Mitgliedschaft im Gruppenrahmenvertrag zur Vorlage bei der zuständigen Behörde zusammen mit
- der Bescheinigung nach § 29 Abs. 2 STVO
übersandt.
Mitgliedsgesellschaften, die diesem Rahmenvertrag nicht angehören, müssen sich logischer Weise selbst um die Bescheinigungen kümmern.