Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

An die Genehmigungsbehörden:

- KREIS DÜREN,
- KREIS EUSKIRCHEN,
- STADT DÜREN,
- STADT JÜLICH und 
- STADT MECHERNICH

wurde wie in den Vorjahren zur allseitigen Erleichterung der Genehmigungsverfahren

- die Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Mitgliedschaft im Gruppenrahmenvertrag zur Vorlage bei der zuständigen Behörde zusammen mit

- der Bescheinigung nach § 29 Abs. 2 STVO

übersandt.

Mitgliedsgesellschaften, die diesem Rahmenvertrag nicht angehören, müssen sich logischer Weise selbst um die Bescheinigungen kümmern.

hk060320191345