Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

BDK-Verdienstorden


Ziffer 1

Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines Verdienstordens des BDK beschlossen.

Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen, und zwar:

a) Stufe 1 in Silber
b) Stufe 2 in Gold
c) Stufe 3 in Gold mit Brillanten

Zu allen Orden wird eine künstlerische Urkunde verliehen.

Ziffer 2

Voraussetzung für die Verleihung:

Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

 

Stufe 1 in Silber

a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschussen des BDK,

b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen werden kann.

d) für 30- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

 

Stufe 2 in Gold

a) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,

b) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,

d) für 40- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

 

Stufe 3 in Gold mit Brillanten

a) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,

b) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,

d) für 50- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

 

Ziffer 3:

Anträge auf Verleihung

(Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über die Regionalverbände mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin an das geschäftsführende Präsidium des BDK zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.)*

Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.

 

Ziffer 4

Kosten des Ordens

Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Für diese Kosten ist dem Antrag ein entsprechender Verrechnungsscheck beizufügen.

 

Ziffer 5

Verleihung des Ordens

Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.

In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK ernannten Beauftragten übernommen.

 

Ziffer 6

Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BDK angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.

 

Neue Preise für BDK-Verdienstorden!

Für alle Ordensanträge, die ab sofort gestellt werden, gelten die folgenden Preise:

Silber: € 85,00
Gold: € 100,00
Gold mit Brillanten: € 150,00

 

*Die Beantragung der BDK-Verdienstorden und der Tanzsportabzeichen erfolgt ab dem 01.07.2017 ausschließlich über das Internet unter mitgliederportal.karnevaldeutschland.de mit einem jedem Verein/jeder Gesellschaft zugesandten Mitglieder log in.

 

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Ab dem 01.08.2018 gibt es eine Ehrungsserie für ehrenamtliche Karnevalisten, die nicht in der ersten Reihe stehen und damit keinen Zugang zu den bisherigen Verdienstorden in Silber, Gold und Gold mit Brillanten haben können. 

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Ergänzung Im Dezember 2019:

Ehrenverdienstorden für Vereinsmitglieder 

Die BDK-Ehrenverdienst-Orden werden wie die Verdienst-Orden in drei Stufen verliehen.

Der BDK will mit der neuen Auszeichnungsreihe das ehrenamtliche Engagement innerhalb eines dem BDK angehörigen Regionalverbandes oder Vereines würdigen.

Zielpersonen sind solche, die nicht unbedingt in der Vorstandsarbeit mitwirken, allerdings besondere Verdienste in der 2. Reihe geleistet haben.

Anträge auf Verleihung des BDK-Ehrenverdienst-Ordens sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin (zuzüglich 2 Wochen Bearbeitungszeit innerhalb des RVD) zu beantragen.

Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.


Die Kosten für Orden, Anstecknadel, Schatulle und Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Genehmigung des Landes- oder Regionalverbandes geht automatisch eine Rechnung an die im Mitgliederportal hinterlegte eMail-Adresse.

Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragsteilenden Landes- oder Regionalverbandes bzw. dessen Beantragten. In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom BDK-Präsidenten benannten Beauftragten vorgenommen. 

hk290520181007
hk151020181404
hk040120191328
hk231220191827