Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

Auf Hinweis aus den Reihen unserer Verbandsgesellschaften (Olle Hohn, HJK) wurde der Bund Deutscher Karneval (BDK) angeschrieben.

Grundlage der Anfrage ist die aufgrund des EG-Rechts im Laufe des Jahres 2018 in Kraft tretende neue BundesDatenSchutzVerOrdnung.

Der BDK wird sich laut einer schnellen elektronischen Antwort des Präsidenten Klaus Ludwig Fess umgehend und entsprechend gründlich mit der durch die Neuerungen aufgeworfenen Thematik befassen.

Zunächst einmal wird es eine kurze Mitteilung hierzu bereits in der nächsten Ausgabe der "Deutschen Fastnacht" (DF 119) geben.

Darüber hinaus werden sich die Gremien - hier vornehmlich der Rechtsausschuss - des BDK mit der Angelegenheit eingehend  befassen.

Ebenso werden die Auswirkungen der neuen BDSVO auf der nächsten BDK-Tagung behandelt werden.

Ggfs ergeht vorher noch ein Infoschreiben an die BDK-Mitgliedsgesellschaften und -vereine.

hk13032018