Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 02. Mai 2018 13:38 |
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Auszug aus den Infoschreiben des BDK:
Der Bund Deutscher Karneval richtet ein Grußwort an alle Landes- und Regionalverbände, die Mitglieder und Präsidien sowie an alle Freundinnen und Freunde und schreibt:
Die Session 2017/18 liegt bereits einige Monate hinter uns und eine längere Session, die dieses Mal erst am 06.03.2019 enden wird, vor uns. Somit hat wieder jeder Verein, jedes Komitee und jeder Verband eine Menge Planung und Organisation vor sich, damit wir unseren Gästen und Mitgliedern in den unterschiedlichsten Veranstaltungen ein paar unbeschwerte Stunden bereiten können.
Fasching, Fastnacht, Karneval ist bunt, vielseitig und regional unterschiedlich und Teil unserer Kultur!
Millionen Menschen in Deutschland nehmen dieses Kulturgut jedes Jahr wahr und schätzen unseren Einsatz!
Das karnevalistische Ehrenamt muss weiterhin gestärkt und unterstützt werden.
Wir alle tragen Verantwortung, Sie tragen eine Verantwortung! Helfen Sie uns dabei.
Weiterhin gibt der BDK bekannt, dass er einen neuen, zusätzlichen BDK-Ehrenverdienstorden in drei Stufen aufgelegt hat.
Mit der neuen Auszeichnungsreihe will der BDK das ehrenamtlichen Engagement innerhalb eines BDK angehörigen Regionalverbandes oder Vereins würdigen. Zielpersonen sollten solche sein, die nicht unbedingt in der Vorstandsarbeit mitwirken - allerdings besondere Verdienste in der zweiten Reihe des Verbandes oder Vereins geleistet haben. Zu den neuen Orden und Abzeichen soll eine künstlerische Urkunde in DIN A 4 verliehen werden.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) greift ab dem 25. Mai 2018
Diese EU-Datenschutz-Grundverordenung und das geänderte Bundesdatenschutzgesetz beinhalten Regeln unter anderem für gemeinnützige und andere Organisationen, die u. a. Daten im Zusammenhang mit Personen erfassen und analysieren. Dadurch sollen ein gemeinschaftlicher Datenschutzstandard und das Schutzniveau angehoben und verbessert werden.
Bei Zuwiderhandlungen sind empfindliche Strafen und Bußgelder gegen Vorstände vorgesehen.
Verschieden Bundesländer, Landkreise und Kreisstädte haben bereits hierüber ansässige Vereine,Verbände und Institutionen zu Infoveranstaltungen im Februar und März diesen Jahres eingeladen.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW verweist sogar auf seiner Internetseite auf einen Link hierzu. Dieser führt dann zum Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.
Es ist sehr schwierig auf alle Bedürfnisse und Belange einzelner Vereine im BDK einzugehen, da sie unterschiedlich strukturiert und aufgestellt sind.
Neben der Information der Verbandspräsidien noch im Mai diesen Jahres bietet der BDK eine Grundeinweisung in den Datenschutz über die
Akademie Fasching, Fastnacht, Karneval (Gemeinnütziger Verein des Deutschen Karnevals e. V.) in Kitzingen am 09. Juni 2018 ab 10:00 Uhr