Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

Der Bund Deutscher Karneval hat sich eine Richtlinie über die Ernennung von Ehrenmitgliedern gegeben.

Danach können auf Antrag eines Verbandes oder des BDK-Präsidiums Karnevalisten/innen zu BDK-Ehrenmitgliedern ernannt werden, wenn sie:

+ mindestens 20 Jahre Verbandspräsident in einem dem BDK angeschlossenen Verband

oder

+ mindestens 11 Jahre Präsidiumsmitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses im BDK

oder

+ mindestens 15 Jahre Mitglied eines Ausschusses oder des Ehrenrates im BDK


gewesen sind.
 

hk