Der Bund Deutscher Karneval hat sich eine Richtlinie über die Ernennung von Ehrenmitgliedern gegeben.
Danach können auf Antrag eines Verbandes oder des BDK-Präsidiums Karnevalisten/innen zu BDK-Ehrenmitgliedern ernannt werden, wenn sie:
+ mindestens 20 Jahre Verbandspräsident in einem dem BDK angeschlossenen Verband
oder
+ mindestens 11 Jahre Präsidiumsmitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses im BDK
oder
+ mindestens 15 Jahre Mitglied eines Ausschusses oder des Ehrenrates im BDK
gewesen sind.
hk