Liebe Karnevalsfreunde,
nachdem die GEMA sich bereits im Jahre 2020 kulant gezeigt hat, was die "Gardeverträge" angeht und wie versprochen eine recht einfache Möglichkeit installiert hatte, für die Zeit der behördlichen Verbote eine Rückerstattung auf die Gebühren zu erhalten, hat sie dies auch für den Anfang diesen Jahres getan.
Diese Rückerstattungsmöglichkeit endet - wie aus der angehängten Pressemitteilung des Bund Deutscher Karneval hervorgeht endgültig zum 01.06.2021. Bis zum 10.06.2021 besteht also noch für wenige Tage die bekannte, einfache Rückerstattungsmöglichkeit.
Mit karnevalistischem Gruß
Heribert Kaptain
hk010620211005