Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

Düren 23. Mai 2017

VERBANDSPOST 2017/1 

 

Liebe Freundinnen und Freunde des „karnevalistischen Tanzsports“ in RVD und BDK,

liebe Vorsitzende, Präsidentinnen und Präsidenten, 

liebe Jugendverantwortliche in den RVD-Gesellschaften,

 

aus gegebener Veranlassung halte ich im vorliegenden Falle eine einfache und sachliche Darstellung für angebracht und will hiermit vor der Gefahr des Ausschlusses warnen. In sozialen Medien - auf deren Gefahren wir in unserem Seminar hingewiesen haben - kursieren derzeit Gerüchte und Behauptungen rund um den karnevalistischen Tanzsport, garniert mit Verunglimpfungen und Teilwahrheiten.

 

Es ist sicherlich faszinierend und reizvoll, seine Künste auf dem Gebiet des „karnevalistischen Tanzsports“ auch außerhalb von RVD und BDK zu zeigen und sich hierbei sportlich mit Anderen bei Turnieren zu messen. Dennoch gibt es hier für die Tänzerin, den Tänzer aber auch für den Verein, für den man tanzt, eine entscheidende Regel zu beachten. Diese Regel ist einschlägig und hinreichend publiziert, sollte aber mit diesem Schreiben nochmals in Erinnerung gerufen werden:

 

Entgegen den Verlautbarungen in sozialen Medien ist Tänzerinnen und Tänzern - so sie im Besitz einer Lizenz (sprich eines Tanzturnierausweises) des BDK sind - und ihren Vereinen eine Teilnahme an Turnieren fremder Organisationen, die mit dem BDK im Wettbewerb stehen, untersagt. 

 

Zur Klarstellung füge ich deswegen einen Auszug aus der Tanzturnierordnung des Bund Deutscher Karneval  (u. a. nachlesbar in der BDK Broschüre Ausgabe 2015)

 

§ 1 Ziff. 1.8

Aktive und Vereine, die an Tanzturnieren von Organisationen teilnehmen, die zum BDK in Wettbewerb stehen, schließen sich von der Teilnehme an BDK- Qualifikationsterminen wie auch am BDK-Endturnier selbst aus. Vorher erzielte Titel der BDK-Qualifikationsturniere bzw. des BDK-Endturniers werden aberkannt und der Verein für alle weiteren Qualifikationsturniere und das BDK-Endturnier der betreffenden Session gesperrt. 

 

bei mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Der mit einer Sperre einhergehender Verlust der BDK-Lizenz verhindert somit auch die Teilnahme an Verbandsmeisterschaft und den Qualifikationsturnieren.

 

Mit karnevalistischem Gruß 

 

Heribert Kaptain, Präsident