In Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Tanzturnierausschuss wurde vom Präsidium nachfolgender Satz in die TTO des Verbandes eingefügt:
2.15 Fällt - bei nicht zu Stande kommen einer ordentlichen Jury (sieben Jurorinnen/en + Obfrau/man) - auf einem der in der zeitlichen Reihenfolge ersten sieben Qualifikationsturniere eine Disziplin aus, so geht die „verlorene“ Qualifikation an das jeweils zeitlich unmittelbar folgende Qualifikationsturnier über (d.h. es werden in diesem Falle zwei Qualifikationen vergeben).
Tritt der Verlust der Qualifikationsmöglichkeit (siehe vorstehender Satz) beim achten und damit letzten Qualifikationsturnier ein, so verfällt die Qualifikationsmöglichkeit. Dies gilt auch für eine evtl. aus dem Vorturnier auf dieses „letzte" Turnier übertragene Qualifikationsmöglichkeit."
hk