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26. Juni 2026 Von Ronald Reuter

   Erste NRW Landesmeisterschaft in Düren in der Arena am 10. und 11. Oktober 2026    Gleichzeitig Qualifiaktionsturnier für die Norddeutsche Meisterschaft des BDK […]

GEMA-Befreiung für gewisse Veranstaltungen

12. Juni 2026 Von Ronald Reuter

Liebe Verbands- und Regionalpräsidenten,
liebe Julia,
 
vor 2 Wochen haben wir über das Thema noch gesprochen und jetzt ging es doch ganz schnell.
Wie schon im Vorfeld immer wieder durch mich kommuniziert, gibt es keine Vollübernahme der GEMA Kosten, sondern nur für bestimmte Veranstaltungen und unter bestimmten Voraussetzungen.
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben mit Wirkung zum 1. Juli 2026 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der Vereine und Ehrenamtliche bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten wird. Ziel ist, das Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden. Das Ministerium stellt für die Finanzierung bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung. 
 
Anbei übersende ich Euch die Pressemitteilung aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
 
Das Wichtigste auf einen Blick

• Start der Regelung: 1. Juli 2026
• Bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr und Organisation
• Für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen
• Kein Eintrittsgeld
• Veranstaltungsfläche maximal 500 m²
• Vorherige Anmeldung über das GEMA-Onlineportal erforderlich
• Die GEMA-Gebühren werden vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen,
sofern die Voraussetzungen des Pauschalvertrages erfüllt sind.
 
Wer kann die Regelung nutzen?

Berechtigt sind grundsätzlich:
• gemeinnützige Organisationen,
• mildtätige Organisationen,
• kirchliche Organisationen,

deren Sitz sich in Nordrhein-Westfalen befindet und deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird.

Auch rechtlich unselbstständige Ortsgruppen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Regelung profitieren.

Nicht erfasst sind politische Parteien, deren Untergliederungen sowie Wählergemeinschaften und vergleichbare politische Organisationen.

Welche Veranstaltungen können berücksichtigt werden?

Der Pauschalvertrag gilt grundsätzlich für bestimmte Veranstaltungen mit
• Livemusik oder
• Musik von Tonträgern

wenn die festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden.
 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Veranstaltung über den neuen Vertrag abgerechnet werden kann, müssen
insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Die Veranstaltung findet in Nordrhein-Westfalen statt.
• Es wird kein Eintrittsgeld erhoben.
• Die Veranstaltungsfläche beträgt maximal 500 m².
• Die Veranstaltung wird vorab bei der GEMA angemeldet.
• Die Organisation ist berechtigt, den Pauschalvertrag zu nutzen (Eintragung im BDK-Portal)
• Die Veranstaltung fällt nicht bereits unter einen anderen bestehenden GEMA-Rahmenvertrag.
 
Wie viele Veranstaltungen sind möglich?
Jede berechtigte Organisation kann jährlich bis zu vier Veranstaltungstage über den
Pauschalvertrag abrechnen.

Was gilt für Karnevals- und Schützenvereine?
Diese Frage wird besonders häufig gestellt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Umzügen und Vereinsveranstaltungen.
Karnevals- und Schützenfestumzüge sind derzeit nicht Bestandteil des neuen Pauschalvertrages. Das Land Nordrhein-Westfalen und die GEMA haben jedoch vereinbart zu prüfen, ob diese künftig ebenfalls aufgenommen werden können.

Anders verhält es sich bei Vereinsveranstaltungen wie etwa einem Schützenfest, Vereinsabend oder einer Karnevalsfeier: Solche Veranstaltungen sind nicht automatisch ausgeschlossen. Wenn die Voraussetzungen des Pauschalvertrages erfüllt werden, können auch Karnevals- und Schützenvereine für diese Feste und Veranstaltungen von der Kostenübernahme profitieren.
Ob eine konkrete Veranstaltung über den Pauschalvertrag abgerechnet werden kann, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen des Vertrages ab. Entscheidend sind insbesondere:

• die Berechtigung der Organisation,
• die vorherige Anmeldung bei der GEMA,
• die Eintrittsfreiheit der Veranstaltung,
• die maximale Veranstaltungsfläche von 500 m²,
• die weiteren Bedingungen des Pauschalvertrages.

Vereine sollten daher prüfen, ob ihre jeweilige Veranstaltung die Voraussetzungen erfüllt und damit von der Kostenübernahme profitieren kann.
 
Der BDK wird dazu in Kürze eine kleine Viko für die Vereine anbieten.
 
Hier noch einmal der Link zur Pressemitteilung des Ministeriums
 
https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/gemeinsam-fuers-ehrenamt-gema-pauschalvertrag-schafft-finanzielle-entlastung-fuer-vereine-nordrhein-westfalen
 
Hier der Link zur GEMA für die Vereine in NRW.
 
https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw
 

 
Für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein regen wir gerade auch eine solche Förderung bei den Landesregierungen an. 
 
Viele Grüße
Euer
Frank
 
Mit freundlichem Gruß aus Aachen!
 
Bund Deutscher Karneval e.V.
 

BDK Trainerschulungen beim RVD

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